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Gestaltende Beratung

Die gestaltende Beratung ist unser besonderes Anliegen. Aus der Vielfalt unseres Leistungsangebots greifen wir hierbei exemplarisch folgende Beratungsbeispiele heraus:

  • Gründungsberatung (vgl. hier auch unsere Tools im Servicebereich)
  • Rechtsformwahl
  • Gesellschafterwechsel
  • Umstrukturierung von Unternehmen (Umwandlung, Abspaltung, Ausgliederung etc.)
  • Unternehmensnachfolge
  • Erbfolgeregelung aus steuerlicher Sicht
  • Mitunternehmerische Beteiligung
  • Stille Beteiligung

Die gestaltende Beratung verstehen wir als Teamwork zwischen Mandant und Berater. Der Mandant informiert uns über seinen persönlichen Status, die Situation seines Unternehmens und seine Zielvorstellungen. Wir entwickeln auf der Grundlage unserer Fachkenntnisse und unserer einschlägigen beruflichen Erfahrungen Entscheidungsalternativen, die zur Verwirklichung der Zielvorstellungen des Mandanten führen. In vielen Fällen geben wir Anregungen zu Gestaltungsmaßnahmen, die durch die Änderung der Gesetzgebung oder der Rechtsprechung geboten sind. Wesentlich erscheint uns dabei, nicht nur Lösungen für eine isolierte Zielsetzung, z.B. zur Minimierung der steuerlichen Belastungen, zu entwickeln, sondern Gestaltungsvorschläge zu erarbeiten, die umfassend und integrierend die betriebswirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigen.

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